4. Die Einwilligung des leiblichen Vaters

Dazu brauchen Sie einen Notar. Machen Sie das nicht selbst.

Achtung! Die hier wiedergegebenen Texte sind Auszüge aus den Originalurkunden. Sie sollen nur zeigen, was in etwa drinstehen sollte. Die hier wiedergegebenen Texte sind in keinem Fall als Textvorlage geeignet!

Grundsätzlich muss die Zustimmung des aufgebenden Elternteils, bei uns also des leiblichen Vaters, die sogenannte „Freigabe zur Adoption“ von einem Notar beurkundet werden. Nachdem unser Anwalt die mündliche Zustimmung des leiblichen Vaters erhalten hat, hat unser Notar ein fertiges Dokument an einen Notar in der Nähe des leiblichen Vaters geschickt. Dieser hat es dann in Anwesenheit des leiblichen Vaters vorgelesen, der hat zugestimmt und unterschrieben – fertig.

Schlagen Sie es sich aus dem Kopf, sich den Notar und ein paar Euro zu sparen: Diese Zustimmung muss öffentlich beglaubigt werden, und das können Sie nicht selbst – das macht am besten ein Notar.

Der Text der Zustimmungserklärung:

Vor mir, dem Notar .. erschien Herr ..
Er erklärt: Ich gebe als Vater des Kindes .. hiermit meine Einwilligung, dass mein Kind von dem Ehemann der Kindesmutter als gemeinschaftliches Kind der Eheleute .. angenommen wird.
Diese Einwilligungserklärung gebe ich dem zuständigen Vormundschaftsgericht gegenüber ab. Mir ist bekannt, dass diese Einwilligungserklärung unwiderruflich ist, jedoch ihre Kraft verliert, wenn das Kind nicht innerhalb von drei Jahren danach angenommen, der Antrag zurückgenommen oder die Annahme versagt wird.
Mir ist insbesondere bekannt, dass mit dem Wirksamwerden der Annahme als Kind meine vorgenannte Tochter die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes des Annehmenden und der Kindesmutter erlangt, insbesondere hinsichtlich des Unterhalts und des Erbrechts, und dass die Verwandschaftsverhältnisse sowie die Rechte und Pflichten des Kindes und seiner Abkömmlinge zu seinen Verwandten väterlicherseits erlöschen.
Die Kosten der Urkunde trägt der Annehmende.

Wie gesagt, einige der weniger wichtigen Passagen fehlen hier.

Der Notar am Wohnort des leiblichen Vaters hat seine Arbeit direkt mit uns abgerechnet. Zu unserer großen Überraschung belief sich seine Rechnung für das Beurkunden der Einwilligung auf sehr bescheidene 24,87 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Mit dieser Urkunde sind wir dann zu unserem Notar.