3. Formalitäten für die Stiefkind-Adoption

Eigentlich ist alles ganz einfach gewesen. Keine Panik!

Deutschland ist verrufen als das Land der Formalitäten. Bei unserer Stiefkindadoption war der Papierkram zwar schon viel, aber nicht überwältigend oder gar so, dass man das ganze nicht mehr überschauen kann. Man kann das ganze durchaus in den Griff bekommen.

Ich bezeichne die Personen im Folgenden einfach als Vater (er soll adoptieren), Mutter (hat das Kind in die Ehe mitgebracht) und Kind (soll adoptiert werden). Weitere Kinder sind für die Adoption unerheblich. Grundsätzlich ist natürlich auch denkbar, dass eine Frau ein Kind adoptiert, das der Vater mitbringt. Auf die Konstellationen „Mann-Mann“ und „Frau-Frau“ können wir nicht detailliert eingehen, weil uns da einfach das Wissen fehlt.

Die Voraussetzungen für eine Stiefkindadoption:

  • Das Allerwichtigste: Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen. Geprüft wird die Situation in der Familie vom örtlich zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt wird in jedem Fall automatisch vom Gericht eingeschaltet, darum muss man sich also nicht selbst kümmern.

Achtung, wichtig! Es gibt definitiv keinen Grund, sich bei einer Stiefkind-Adoption schon im Vorfeld an das Jugendamt zu wenden. Als erstes zum Jugendamt gehen Sie nur, wenn Sie ein fremdes Kind adoptieren wollen. Das muss Ihnen vom Jugendamt vermittelt werden, und nur dann ist das Jugendamt Ihr erster Ansprechpartner.

  • Der Annehmende muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Der Annehmende und die Mutter müssen zum Zeitpunkt des Antrags miteinander verheiratet sein.
  • Das Kind muss mindestens ein Jahr, bei älteren Kindern auch länger, mit dem Vater (und natürlich der Mutter) zusammenleben. In dieser Kennenlern-Zeit müssen der Vater und die Mutter nicht unbedingt die ganze Zeit verheiratet sein. Theoretisch wäre sogar der Fall denkbar, dass Vater, Mutter und das Stiefkind eine gewisse Zeit zusammenleben und die Adoption gleich nach der Eheschließung beantragt wird. Vater und Kind sollen natürlich eine entsprechende Beziehung aufgebaut haben, das setze ich aber als selbstverständlich voraus.
  • Das Kind muss einverstanden sein. Ist das anzunehmende Kind unter 14 Jahren alt, muss auch sein gesetzlicher Vertreter einverstanden sein. In unserem Fall war das meine Frau. Und die war einverstanden, schließlich hat sie mit dem Thema angefangen. Auch jüngere Kinder werden vom Richter zu ihrer Meinung befragt!
  • Im allgemeinen das schwierigste Kapitel: Der leibliche Vater muss zustimmen. Je nachdem, wie sehr er sich in den letzten Jahren um das Wohlergehen des Kindes gekümmert hat, wird er mehr oder weniger schnell zustimmen.

Adoptierende Eltern, bitte vergesst nicht, dass dem Vater sein Kind auf diese Weise unwiderruflich weggenommen wird! Mit der Adoption erlischt sogar das Besuchsrecht des leiblichen Vaters!

In unserem Fall war die Zustimmung des leiblichen Vaters eine der einfachsten Sachen. Er hat das zu diesem Zeitpunkt knapp über sechs Jahre alte Kind erst dreimal gesehen. Dem für uns zuständigen Jugendamt hat er geschrieben, seine Gefühle würden ihm sagen, er hätte keine Tochter… Mehr brauche ich dazu nicht ausführen. Er war auch nie in der Lage, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Seine Schulden wuchsen also von Monat zu Monat.

Weil wir keine große Lust hatten, das Thema Adoption mit dem leiblichen Vater auszudiskutieren, wandten wir uns an einen Anwalt. Er sollte die Einwilligung einholen und erinnerte im Rahmen eines ersten freundlichen Briefes den leiblichen Vater an den fälligen Unterhalt. Die Antwort kam postwendend und besagte, dass der leibliche Vater sich glücklich schätzen würde, wenn seine Tochter von mir adoptiert werden würde. (Er hat es anders formuliert, aber ich bin mir sicher, dass er das mit seinem Brief aussagen wollte.)

Verweigert der leibliche Vater seine Zustimmung, gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn ein leiblicher Vater, der sich gut oder sagen wir mal so gut wie möglich um sein Kind kümmert, nicht zustimmt, weil er sein Kind nicht verlieren möchte, hat man mit der Stiefkindadoption eigentlich keine Chance.

Wenn der leibliche Vater einfach nicht zustimmt, weil er einfach jegliche Zusammenarbeit verweigert, kann das Gericht die Zustimmung des leiblichen Vaters ersetzen. Dann dauert die Stiefkindadoption etwas länger. Bei leiblichen Vätern, die es auch mit dem Unterhalt nicht ganz so genau nehmen, kann sicher ein guter Anwalt mehr erreichen.