2. Die Einbenennung

Damit hat die Stieftochter schon mal den gleichen Namen.

Mit unserer Heirat hat meine Frau meinen Namen angenommen. Unser gemeinsamer Sohn hieß bis zur Heirat so wie meine Frau, und mit der Heirat bekam er automatisch meinen Namen. Aus seltsamen Gründen funktionierte die automatische Namensänderung nicht automatisch auch für die Stieftochter, sie behielt den Mädchennamen meiner Frau.

Zu diesem Zeitpunkt stand meine Stieftochter kurz vor der Einschulung. Wir wollten uns und ihr langwierige Erklärungen sparen, warum sie anders heißt als der Rest der Familie. Und wir wollten durch einen gemeinsamen Familiennamen zeigen, dass wir eine große Familie sind.

Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB sieht für solche Fälle den Paragrafen 1618 vor. Darin geht es um die sogenannte Einbenennung:

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. … Die Erteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.

Das war genau unser Ding. Das Sorgerecht für unsere Stieftochter hatte sowieso meine Frau alleine, also mussten wir den leiblichen Vater nicht fragen. Theoretisch hätte man diese Einbenennung gleich nach der standesamtlichen Trauung vornehmen können. Den Schreibkram und die Wartezeit direkt nach der Trauung wollten wir uns aber sparen, und auch für die – uns gut bekannten – Mitarbeiter des Standesamts war es mit weniger Stress verbunden, dass wir die Einbenennung ein paar Tage nach der Hochzeit durchführten.

Meine Frau, meine (damals noch) Stieftochter und ich sind also zehn Tage nach der Trauung auf das Standesamt unserer Gemeindeverwaltung gegangen und haben den freundlicherweise bereits komplett ausgefüllten Antrag unterschrieben. Meine Frau wurde nochmals explizit gefragt, ob sie möchte, dass meine Stieftochter den gemeinsamen Ehenamen annehmen soll. Dann wurde meine Stieftochter gefragt, ob sie so heißen will wie Mama und Papa. Glücklicherweise haben beide ja gesagt. Bisschen Schreibkram, fertig. Einfacher kann’s eigentlich nicht gehen.

Damit hatte die Tochter schon mal den gemeinsamen Familiennamen.